Reinigen, statt drüber wischen!

Entsprechend unserem Logo

 

Partnerschaftlich * Professionell * Kompetent

 

arbeiten wir für Sie.

 

Partnerschaftlich- erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Aufmaß und unverbindliches Angebot.

 

Professionell- werden alle Arbeiten mit hoher Qualität ausgeführt, Reinigungsmittel sparsam und umweltfreundlich eingesetzt und mit gepflegten Reinigungsgeräten gearbeitet.

 

Kompetent- beantworten wir Ihre Fragen und gehen mit Ihren Daten sensibel um.

 

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder besuchen Sie uns auf Facebook.

 

 

 

Gutes Verhältnis von Preis und Leistung

Lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen. Sie werden erstaunt sein, wie günstig gründliche Reinigungsarbeiten sein können.

 

Die  Kosten für Reinigungsarbeiten in privaten Haushalten sind wie viele  andere Handwerksarbeiten steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erstattet  bei der nächsten Steuererklärung 20% des Rechnungsbetrages.

Zahlen Sie dazu bitte nicht bar, sondern per Überweisung oder bequem per Lastschrift.

 

Wie kalkulieren wir?

 

Die Kalkulation eines Gebäudereinigungsunternehmensist von folgenden Punkten abhängig:

 

1. Arten der Reinigungsleistung:

- Baureinigung
- Fassadenreinigung und Denkmalpflege
- Glasreinigung
- Gebäudeinnenreinigung ( Unterhalts- und Grundreinigung )
- Krankenhausreinigung
- Industriereinigung
- Weitere Reinigungen ( Hotels, Theater, Kirchen, Messen, Flughäfen,Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen )

 

2. Wie groß ist die zu reinigende Fläche

3. Wie oft soll das Objekt gereinigt werden

4. Die Reinigungsgeschwindigkeit

5. Die Struktur des Reinigungsunternehmens:

Jedes Unternehmen hat andere Strukturen, wie die Anzahl der Mitarbeiter, Größe des Fuhrparks, Krankenstand der Mitarbeiter. Das verursacht interne Kosten, die stets zu decken sind. 

 

6. Tarifvertragliche Regelungen

Seit dem 01.01.2008 sind drei Tarifverträge, den Lohn im Gebäudereiniger-Handwerkbetreffend, in Kraft getreten. zurückzuführen.

 

- Mindestlohntarifvertrag
- Lohntarifvertrag
- Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld

 

Mindestlohntarifvertrag

Der Mindestlohntarifvertrag legt die Mindestlöhne in 2 der insgesamt 9 Lohngruppendes Gebäudereinigerhandwerks fest. Genauer gesagt, es wurden die Löhne der Lohngruppen 1 und 6 für die jeweiligen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland von den Tarifvertragsparteien vereinbart. Diese Lohngruppen(Lohngruppe 1: Unterhaltsreinigung und Lohngruppe 6: Glasreinigung) sind die beschäftigungsintensivsten und somit auch die Sparten desGebäudereinigerhandwerks, in dem die meisten Umsätze erzielt werden.

Der Mindeslohn liegt in der Lohngruppe 1 bei derzeit 8,50 €.

Der Mindeslohn liegt in der Lohngruppe 6 bei derzeit 10,63 €. 

 

Lohntarifvertrag

Der Lohntarifvertrag regelt die tariflichen Löhne und Ausbildungsvergütungen in den restlichen Lohngruppen für die jeweiligen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem legt dieser fest, welche Betriebe überhaupt diesemTarifvertrag unterworfen sind indem die zuzurechnenden Tätigkeiten näher beschrieben werden.